Ready to see iDOO in action? Schedule a demo with our team today!

Ready to see iDOO in action? Schedule a demo with our team today!

Ready to see iDOO in action? Schedule a demo with our team today!

AGB iDOO GmbH

1             Geltungsbereich

1.1        Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der iDOO GmbH, Maschweg 70, 49324 Melle (nachfolgend „iDOO“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ und iDOO und der Kunde gemeinsam „Parteien“), die im Rahmen des Vertriebs eingegangen werden und im Zusammenhang mit der Nutzung von Software der iDOO (nachfolgend insgesamt „Software“) durch den Kunden und weiteren von iDOO in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“) stehen.

1.2        Kunden der iDOO müssen Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein. Hiernach ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3        Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen iDOO und dem Kunden, speziell die Rechte und Pflichten des Kunden bei der Nutzung der Leistungen.

1.4        Bei Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses stimmt der Kunde den AGB zu.

1.5        Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und iDOO gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen iDOO und dem Kunden, es sei denn iDOO stimmt diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zu.

1.6        Maßgebend ist diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Geschäftsbeziehung gültig ist.

1.7        Soweit diese AGB in mehrere Sprachen übersetzt wurden, ist die deutsche Fassung maßgebend.


2             Leistungen

2.1        Die von iDOO angebotenen Leistungen umfassen u.a. die Bereitstellung von Software, insbesondere des sogenannten Industrial Data Managers und weiterer Produktlinien der iDOO, sowie dazugehörige Services z.B. im Rahmen der Einrichtung der Software. Alle Leistungen werden in verschiedenen Paketen angeboten. Sie sind auf die Extrusionsindustrie ausgerichtet beziehungsweise für deren Bedürfnisse entwickelt worden und sollen dazu dienen, Produktionsprozesse transparent wiederzugeben und darauf bezogene Analysen zu ermöglichen.

2.2        Der konkrete Inhalt einer Leistung beziehungsweise eines Pakets (d.h. insbesondere die konkrete Funktionalität der jeweiligen Software, Produktlinie und/oder eines Services) ergibt sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen, die auf der Webseite der iDOO (unter www.idoo.global) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbar sind. Die darin enthaltenen Angaben sind als reine Funktionsbeschreibung zu verstehen und stellen keine Garantie dar oder ein selbstständiges Garantieversprechen. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie in diesen AGB oder an anderer Stelle ausdrücklich als solche bezeichnet worden ist.

2.3        Ein Rechtsanspruch des Kunden gegenüber iDOO auf das Erzielen eines bestimmten Ergebnisses aufgrund der Leistungen von iDOO besteht nicht.

2.4        Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Kunden und iDOO ist ausschließlich die aktuelle Version einer Software zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.5        Software wird von iDOO als Software as a Service bereitgestellt. Die Software kann auf den Servern des Kunden betrieben werden (nachfolgend „kundeneigenes Hosting“). Optional hostet iDOO die Software auf einem Shared Server für den Kunden und stellt sie als Dienstleistung über einen Internetbrowser bereit (nachfolgend „iDOO-Hosting“).

2.6        Soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, sind Aktualisierungen der Software (nachfolgend „Updates“) Teil eines Vertrages zwischen iDOO und dem Kunden. Im Rahmen eines kundeneigenen Hostings wird iDOO den Kunden über etwaige Updates der Software informieren und ihn dazu auffordern, eine Installation der Updates durch iDOO zu ermöglichen. Hierzu wird iDOO dem Kunden eine angemessene Frist (innerhalb des jeweiligen Quartals) setzen. Innerhalb dieser Frist hat der Kunde die Installation der Updates zu ermöglich. Bei einem iDOO-Hosting werden Updates durch iDOO automatisch installiert.

2.7        Installations- und Konfigurationsleistungen oder Beratungsleistungen sowie Schulungen werden im Angebot entsprechend gesondert ausgewiesen und sind gesondert zu vergüten (siehe Ziffer 12.2).

2.8        Abhängig vom Inhalt des jeweils durch den Kunden gebuchten Pakets, sind neue Softwareversionen mit einer Funktionserweiterung (nachfolgend „Upgrades“) Teil eines Vertrages zwischen iDOO und dem Kunden.

2.9        Die Voraussetzungen für die Hardware- und Softwareumgebung sind in den Leistungsbeschreibungen wiedergegeben.

2.10    iDOO ist berechtigt, Dritte (insbesondere als Subunternehmer) mit der Bereitstellung der durch iDOO geschuldeten Leistungen zu beauftragen beziehungsweise Leistungen von diesen zur Vertragserfüllung in Anspruch zu nehmen.       

2.11    Sofern iDOO Leistungen (insbesondere Serviceleistungen im Hardwarebereich) von Kooperationspartnern anbietet, erfolgt dies nur im Rahmen einer Vermittlung, d.h. unverbindlich und nicht vom eigenen Leistungsrahmen umfasst. Sofern der Kunde diese Leistungen bucht, kommt ausschließlich mit dem Kooperationspartner ein Vertragsverhältnis zu Stande. Das Vorstehende gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde Drittsoftware, wie z.B. Open-Source-Software (nachfolgend „Drittsoftware“), von einem Drittsoftware-Kooperationspartner bezieht. Drittsoftware ist nicht Teil der Software von iDOO und muss vom Kunden beigestellt werden. Sofern der Kunde iDOO damit beauftragt, Drittsoftware bereitzustellen, erfolgt dies im Rahmen seiner Beistellungsverpflichtung und iDOO handelt insofern nur im Auftrag des Kunden.

 

3             Bestellungen im Vertrieb

3.1        Sofern der Kunde die Software über den Vertrieb bezieht, muss dieser dem Vertrieb seine Anforderungen und eine konkrete Beschreibung der IT-Systemlandschaft mitteilen. Der Vertrieb erstellt sodann ein Angebot mit den konkret angebotenen Leistungen. Dieses Angebot gilt ausschließlich unter den Bedingungen dieser AGB.

3.2        Vertrieb im Sinne dieser AGB ist der Vertrieb von iDOO selbst, oder hiermit von iDOO beauftragten Vertriebspartnern. 

 

4             Vertragsschluss, Zahlungsauftrag

Ein Vertrag zwischen iDOO und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot gegenüber iDOO annimmt. Sofern der Kunde das Angebot nur in angepasster Form bestätigt, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn iDOO das angepasste Angebot ihrerseits annimmt.

 

5             Vertragssprache, Vertragstext

5.1        Ein Vertragsschluss ist in deutscher und englischer Sprache möglich.

5.2        iDOO speichert den Vertragstext nicht, übersendet dem Kunden aber die Bestelldaten und die jeweils gültigen AGB mit der Bestell- und der Versandbestätigung per E-Mail. Außerdem sind die aktuellen AGB unter https://idoo.global/de/agb verfügbar und können abgerufen, gedruckt oder gespeichert werden. Darüber hinaus ist der Vertragstext nicht abrufbar.

 

6             Optionale Leistungen iDOO-Hosting (Shared Server)

6.1        Sofern iDOO optionale Leistungen im Sinne eines iDOO-Hostings über einen Shared Server zur Verfügung stellt, gelten zusätzlich die folgenden Regelungen.

6.2        Die Software wird dem Kunden am Routerausgang der zentralen Server von iDOO zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Anbindung an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Instandhaltung der erforderlichen kundenseitigen Hard- und Software sowie eines Servers oder einer virtuellen Maschine obliegen ausschließlich dem Kunden.

6.3        Dem Kunden ist bewusst, dass die Daten, die mit und in der Software verarbeitet werden sollen, bei einem iDOO-Hosting auf einem Shared Server durch iDOO und von iDOO beauftragten Dritten verarbeitet werden. Der Kunde gewährleistet, dass diese Daten entsprechend verarbeitet werden dürfen.

6.4        Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem Shared Server zu speichern und zum Abruf bereitzustellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen das Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte sowie behördliche Auflagen verstößt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des bei iDOO entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freistellung von iDOO von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, iDOO von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Rechte iDOOs, insbesondere zur Sperrung der Inhalte, bleiben unberührt. Ein schuldhafter Verstoß des Kunden gegen die vorgenannten Verpflichtungen berechtigt iDOO zur außerordentlichen Kündigung.

6.5        iDOO ist zur sofortigen Sperre des Shared Servers berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte iDOO davon in Kenntnis setzen. iDOO wird den Kunden über die Sperre und den Grund hierfür unverzüglich unterrichten. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

6.6        Zur Überprüfung von Inhalten, die der Kunde auf dem Shared Server speichert, nutzt iDOO Leitlinien, die zur Moderation von Inhalten eingesetzt werden, einschließlich der algorithmischen Entscheidungsfindung“ sowie zu den „Verfahrensregeln für ihr internes Beschwerdemanagementsystem“ ergänzen.
Im Rahmen unserer Verpflichtungen gemäß dem Digital Services Act (DSA) setzen wir klare Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen zur Moderation von Inhalten ein, die der Kunde auf dem Shared Server speichert. Unsere Moderationsprozesse umfassen den Einsatz manueller Prüfungen, um illegale Inhalte oder Inhalte, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, zu identifizieren und gegebenenfalls zu entfernen. Nutzer können gemeldete Inhalte über ein standardisiertes Verfahren zur Prüfung einreichen. Wir verpflichten uns zu Transparenz in Bezug auf Entscheidungen zur Entfernung von Inhalten und geben Nutzern die Möglichkeit, gegen solche Entscheidungen Widerspruch einzulegen.
Beschwerden über Moderationsentscheidungen können jederzeit von den betroffenen Nutzern eingereicht werden. Jede Beschwerde wird zeitnah und sorgfältig überprüft, und eine Entscheidung wird dem Nutzer innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens mitgeteilt.

 

7             Support- und Serviceleistungen

7.1        iDOO bietet dem Kunden Support- und Serviceleistungen an. Gegenstand der inklusiven Support- und Serviceleistungen sind ausschließlich:

(i)               Das Beseitigen von Fehlern im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistung bzw. Gebrauchserhaltungspflicht;

(ii)             Die Bereitstellung des vereinbarten Kundenservices zu den Servicezeiten (an den Wochentagen Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (nachfolgend „Servicezeiten“), ausgenommen gesetzliche Feiertage innerhalb Deutschlands);

(iii)            Die Annahme von Serviceanfragen bzw. Mängelanzeigen; und

(iv)            Die Bearbeitung von technischen Rückfragen zur Software.

7.2        Ausdrücklich ausgeschlossen von den inklusiven Support- und Serviceleistungen (exklusive Support- und Serviceleistungen) sind insbesondere:

(i)               Alle Arbeiten, die vom Kunden außerhalb der vereinbarten Servicezeiten angefragt werden;

(ii)             Alle Arbeiten, die durch unsachgemäße Bedienung oder übermäßige Beanspruchung des Systems bzw. der Software hervorgerufen werden;

(iii)            Upgrades der Software (soweit nicht von dem vom Kunden gebuchten Paket ausdrücklich umfasst);

(iv)            Implementierungsleistungen; und

(v)             sonstige nicht explizit vereinbarten Leistungen.

7.3        iDOO wird die Supportleistungen nach dem jeweiligen anerkannten Stand der Technik erbringen. iDOO wird Mängel der Software, die während der Laufzeit eines Vertrages zwischen dem Kunden und iDOO auftreten, innerhalb angemessener Frist beseitigen.

7.4        iDOO wird sich stets bemühen, Fehler so schnell wie möglich zu beheben. Eine konkrete Wiederherstellungszeit wird über die gesetzliche Verpflichtung hinaus nicht gewährleistet.

7.5        Fehlermeldungen des Kunde werden per E-Mail an help@idoo.support erfasst und in ein Ticketsystem überführt. Das Ticketsystem wird von iDOO bereitgestellt und verantwortlich betrieben.

7.6        Der Kunde hat daneben die Möglichkeit, Notdienstsupport und weitere Service Level hinzu zubuchen.

7.7        iDOO hat das Recht, den Zugang zur Software (und bei einem iDOO-Hosting auch zum Shared Server) vorübergehend einzuschränken oder aufzuheben, wenn außergewöhnliche technische Gründe (z. B. Viren, Systemstörungen) die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Unversehrtheit des Netzes, der Software oder der Daten gefährden.

7.8        iDOO ist berechtigt, jegliche Support- und Serviceleistungen durch Kooperationspartner durchführen zu lassen, die für iDOO tätig werden.

 

8             Sonstige Verpflichtungen von iDOO

iDOO sichert ihre Shared Server regelmäßig und wirkt so einem Datenverlust entgegen. Gleichzeitig sichert iDOO ihre Shared Server mit zumutbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher sowie sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten durch den Kunden ist iDOO jedoch nicht verantwortlich.

 

9             Pflichten des Kunden

9.1        Den Kunden treffen die folgenden Mitwirkungspflichten:

(i)               Der Kunde ist verpflichtet, iDOO Mängel an der Software oder Einschränkungen in deren Verfügbarkeit unverzüglich in Textform per E-Mail anzuzeigen;

(ii)             Der Kunde ist verpflichtet, eine geeigneten IT-Infrastruktur bereitzustellen, die die Integration der Software sowie ggf. weiteren Leistungen (dazu gehört z.B. auch ein iDOO Edge Gateway) in IT- und OT-Netzwerke ermöglicht. Hierzu hat der Kunde einen funktionsfähigen Internetzugang sicherzustellen;

(iii)            Es obliegt dem Kunden Drittsoftware eigenständig (oder soweit eine entsprechende Vollmacht zugunsten iDOOs eingeräumt wurde, durch iDOO als Stellvertreter) herunterzuladen und sicherzustellen, dass er die für die Nutzung der Drittsoftware erforderlichen Nutzungsrechte inne hat;

(iv)            Bei einem kundeneigenen Hosting hat der Kunde einen Server oder einer virtuellen Maschine für das Hosting der Software bereitzustellen und deren Betrieb aufrecht zu erhalten;  

(v)             Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern;

(vi)            Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Nutzung der Software, auch durch Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen, alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere unter Nutzung der Software keine illegalen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte veröffentlicht bzw. Dritten bereitgestellt, und keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde iDOO von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Des Weiteren ist iDOO berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend oder endgültig zu sperren.

(vii)          Der Kunde benennt eine verantwortliche Person als Ansprechpartner, der für den Kunden verbindliche Erklärungen abgeben und Erklärungen von iDOO entgegennehmen kann. Die Daten des Ansprechpartners sind iDOO bei Vertragsschluss mitzuteilen.

9.2        Verletzt der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung von iDOO weiterhin oder wiederholt die vorstehenden Regelungen, und hat er dies zu vertreten, so kann iDOO den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

9.3        iDOO kommt nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten auf, die durch einen Verstoß gegen die vorstehenden Ziffern entstehen. Zudem haftet iDOO nicht für die Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern dies auf einem Verstoß gegen die vorstehenden Ziffern beruht. In diesem Fall stellt der Kunde iDOO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter nach Maßgabe von Ziffer 20 frei. Die Regelungen nach Ziffer 17 bleiben hiervon unberührt.

 

10         Abruf der Leistungen

iDOO wird dem Kunden die Software sowie weitere gebuchte Leistungen, wie im Angebot vereinbart, zur Verfügung stellen.

 

11         Gewährleistung

11.1    Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts. iDOO übernimmt keine Gewähr für Drittsoftware.

11.2    Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn iDOO ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von iDOO verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

11.3    Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, einer Vereinbarung zwischen den Parteien oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung iDOOs berechtigt zu sein. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

11.4    Die verschuldensunabhängige Haftung von iDOO nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Drittsoftware.

 

12         Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

12.1    Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise sowie die dort aufgeführten Bedingungen.

12.2    Die für die jeweiligen Pakete angegebenen Preise gelten jeweils für eine Produktionslinie.

12.3    Die folgenden Leistungen sind stets gesondert zu vergüten, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:

(i)               Ersteinrichtung der Software und weiteren Leistungen;

(ii)             Integration der Software in die bestehende IT-Infrastruktur des Kunden und die dazugehörige Konfiguration;

(iii)            jegliche Beratungsleistungen (z.B. in Form einer allgemeinen Beratung, der Abhaltung von Workshops und/oder Schulungen);

(iv)            Betriebs- und Hostingkosten im Rahmen des iDOO-Hostings.

Die Abrechnung der vorgenannten Leistungen erfolgt in der Regel nach Zeit und Material.

12.4    Die Preise der iDOO verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.5    Die Vergütung wird mit Vertragsabschluss jährlich im Voraus berechnet und fällig. Die Zahlung erfolgt über das jeweils angegebene Zahlungsmittel. iDOO erteilt ausschließlich elektronische Rechnungen, der Link zum Download wird dem Kunden per E-Mail zugestellt.

12.6    Befindet sich der Kunde mit einem Betrag im Zahlungsverzug, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, ist iDOO berechtigt, die Nutzung der Software bis zum Ausgleich des offenen Betrages zu sperren.

12.7    Folgende Zahlungsarten sind möglich: Rechnung. iDOO behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten.

12.8    Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

 

13         Preisanpassung

13.1    iDOO ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Änderungszeitpunkt zu ändern. Die Änderung erfolgt nach dem Ermessen iDOOs unter Einhaltung der folgenden Grundsätze:

(i)               iDOO darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter (ii) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen).

(ii)             Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.

13.2    Der Änderungszeitpunkt und die Höhe der Anpassung ist dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Bei dieser Änderung wird iDOO auch etwaige Kostenminderungen in angemessener Weise berücksichtigen und anrechnen. iDOO wird die entsprechenden Veränderungen gegenüber dem Kunden transparent darlegen. Zu einer Offenlegung ihrer Kalkulation ist iDOO nicht verpflichtet. Die Änderung darf jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss oder nach der letzten Vergütungserhöhung erfolgen. Wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Anpassungserklärung den zwischen iDOO und ihm bestehenden Vertrag kündigt (Sonderkündigungsrecht), gilt die neue Vergütung als vereinbart. Hierauf wird iDOO den Kunden in der Anpassungserklärung hinweisen.

 

14         Rechteeinräumung, Schutz der Software

14.1    Der Kunde erhält an der Software einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, für den Zweck eines zwischen dem Kunden und IDOO geschlossenen Vertrags inhaltlich, zeitlich und örtlich beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

14.2    Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

14.3    Der Kunde nutzt die Software nur für die von ihm im Rahmen der Bestellung angegebene Anzahl an Produktionslinien. Eine über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Nutzung durch mehr als die dort angegebene Anzahl an Produktionslinien, ist unzulässig und bedarf einer zusätzlichen Lizenz.

14.4    Sofern iDOO während der Laufzeit eines Vertrages zwischen iDOO und dem Kunden neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen (z.B. bei einer Erweiterung des Inhalts eines gebuchten Pakets) im Hinblick auf die Software vornimmt und dem Kunden (gegen eine gesonderte Vergütung) zur Verfügung stellt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

14.5    Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Es ist nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern, zu dekompilieren oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

14.6    Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, Änderungen an der Software oder Reverse Engineering vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind und der Kunde nach dem Gesetz zu einer Vornahme dieser Änderungen berechtigt ist.

14.7    Der Kunde darf die Beschränkung des Umfangs der Nutzungsrechte nicht durch die Integration eigener Programmbestandteile in die Software umgehen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Anzahl lizenzierter Nutzer durch die Programmierung einer eigenen Benutzeroberfläche („Interface“) auszuweiten. Erfassen oder sichten Nutzer mit einem fremden Interface Daten, die über Online-Schnittstellen verarbeitet werden, gilt auch dies als lizenzpflichtige Nutzung.

14.8    Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

14.9    Der Kunde ist verpflichtet, sicher zu stellen, dass jeder Nutzer der Software den Vertrag einschließlich dieser AGB einhält und die Software nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang genutzt wird.

14.10 Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.

14.11 Nutzungsrechte an Drittsoftware werden dem Kunden durch den jeweiligen Anbieter der Drittsoftware gewährt. iDOO ist nicht für die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte verantwortlich.

 

15         Nutzung von Daten, die mittels der Software generiert wurden

15.1    iDOO ist berechtigt, die im Rahmen der Nutzung der Software durch den Kunden erstellten und gesammelten Daten für sich zu nutzen. Zwecke der Nutzung sind insbesondere,

(i)               die Analyse von Fehlern;

(ii)             die Analyse des Nutzungsverhalten zur Verbesserung der Bedienbarkeit;

(iii)            die Verbesserung der Funktionen; und

(iv)            die Erstellung anonymisierter Benchmarks und Branchenvergleiche.

15.2    Alle verwendeten Daten werden durch iDOO vor der Verwendung anonymisiert und aggregiert.

15.3    iDOO erhält das einfache, zeitlich und räumlich nicht beschränkte Recht, die vom Kunden erstellten und gesammelten Daten im Rahmen der genannten Zwecke zu nutzen.

15.4    iDOO stellt sicher, dass es sich bei den verwendeten Daten nicht um Geschäftsgeheimnisse des Kunden handelt.

15.5    Der Kunde kann einer Nutzung der Daten jederzeit in Textform (per E-Mail) widersprechen. Eine bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs stattgefundene Nutzung der Daten bleibt von dem Widerspruch unberührt. Der Widerspruch ist an help@idoo.support zu richten.

 

16         Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung des Vertrages

16.1    Verträge über die Nutzung von Software und weiteren Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit und nach jedem weiteren Verlängerungszeitraum jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

16.2    Das Recht der Parteien zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt durch vorstehende Bestimmung unberührt. Ein wichtiger Grund für die fristlose, außerordentliche Kündigung durch die iDOO ist insbesondere dann gegeben, wenn sich der Kunde

(i)               mindestens mit einem Betrag im Zahlungsverzug befindet, der mindestens einer vollen Monatsvergütung entspricht, oder

(ii)             gegen eine bzw. mehrere Pflichten aus diesen AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt.

16.3    Kündigungen nach diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

16.4    Endet der Vertrag, wird der Kunde die Software in keiner Weise weiter für eigene Zwecke nutzen. iDOO ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Servern der iDOO zu sperren. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vollständig zu löschen. iDOO ist berechtigt, sämtliche vom Kunden eingetragenen Daten zu löschen, auch wenn diese für den Kunden unter gesetzliche Aufbewahrungsfristen fallen. Der Kunde kann diese Daten im jeweils vorgeschriebenen oder sonst üblichen Format vor Vertragsende exportieren.

16.5    Sämtliche Datenträger mit Kopien der Software und schriftliche Dokumentationen sind unaufgefordert an iDOO zurückzugeben bzw. zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde hat in Textform zu bestätigen, dass er seiner Verpflichtung zur Rückgabe, Löschung und Vernichtung vollständig nachgekommen ist.

 

17         Haftungsbeschränkungen

17.1    iDOO haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

(i)               aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten der iDOO oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

(ii)             ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie übernommen wurde;

(iii)            die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der iDOO oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

17.2    Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet iDOO nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) handelt. In diesem Fall ist die Haftung von iDOO auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

17.3    iDOO haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmung bei Datenverlust nur für den Schadensbetrag, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

17.4    Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der iDOO im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

17.5    Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von iDOO.

17.6    Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den unter Ziffer 17.1 aufgeführten Fällen und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

18         Höhere Gewalt

18.1    iDOO ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt nicht verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

(i)               von iDOO nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,

(ii)             Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie,

(iii)            über 6 Wochen andauernder und von iDOO nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

(iv)            nicht von iDOO beeinflussbare technische Probleme des Internets.

18.2    iDOO hat den Kunden über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

19         Nennung als Referenzkunde

19.1    iDOO ist dazu berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.

19.2    Die Angabe wird dabei auf Werbe- und Informationsbroschüren und insbesondere online, etwa auf der Unternehmensseite von iDOO, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt iDOO zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

 

20         Freistellungen

20.1    Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich, möglichst schriftlich, über behauptete Rechtsmängel oder Schutzrechtsverletzungen in Zusammenhang mit der Software informieren und im Übrigen angemessene Unterstützung bei der Abwehr solcher Ansprüche leisten.

20.2    Die Parteien stellen sich gegenseitig von allen behaupteten Ansprüchen Dritter frei, die eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung anderer Schutzrechte zum Gegenstand haben und die auf einer vertragsgemäßen Nutzung der unter einem Vertrag erbrachten Leistung basieren. Die Freistellung umfasst alle berechtigten Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung einer Leistung ergeben und gegen die jeweils andere Partei geltend gemacht werden. Die eine Partei wird der anderen Partei die Verteidigung gegen die behaupteten Rechtsverletzungen nebst etwaiger Gerichtsverfahren auf eigene Kosten überlassen.

20.3    Wenn eine Leistung einer Partei Gegenstand einer Schutzrechtsverletzungsklage oder -maßnahme wird, wird die Partei nach ihrer Wahl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der anderen Partei

(i)               der anderen Partei ohne zusätzliche Kosten das Recht zur Fortsetzung der Nutzung der Leistung verschaffen, oder

(ii)             die Leistung ersetzen oder verändern, so dass die Schutzrechtsverletzung oder der Rechtsmangel beseitigt wird.

Soweit keine der vorstehenden Alternativen wirtschaftlich sinnvoll ist, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Darüber hinaus ist die andere Partei zur Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche bei Rechtsmängeln berechtigt, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.

20.4    Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten gleichermaßen zu Lasten der einen Partei und zu Gunsten der anderen Partei, wenn und soweit die eine Partei aufgrund der Nutzung der Systeme durch die andere Partei von Dritten in Anspruch genommen wird, sofern die geltend gemachten Ansprüche eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung anderer Schutzrechte zum Gegenstand haben.

 

21         Geheimhaltung

21.1    Die Parteien haben alle vertraulichen Informationen, die die jeweils andere Partei ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder die sie sonst von der jeweils anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung nach Maßgabe dieses Vertrags zu benutzen. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei sich in eigenen gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden.

21.2    Eine vertrauliche Information ist jede Information, die

(i)               im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der Parteien steht oder die der jeweiligen Partei von einem Dritten zur Nutzung überlassen wurde,

(ii)             die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile Personen aus dem Verkehrskreis, der üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgeht / zu tun hat, allgemein bekannt oder ohne weiteres allgemein zugänglich ist,

(iii)            von wirtschaftlichem Wert ist und

(iv)            durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen durch die jeweilige Partei geschützt wird.

21.3    Keine vertrauliche Information im Sinne dieser Ziffer ist eine Information, sofern und soweit sie

(i)               zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch die jeweils andere Partei bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich war; oder

(ii)             nach dem zuvor genannten Zeitpunkt ohne einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder Geheimhaltungsverpflichtungen Dritter öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich wurde.

21.4    Die Beweislast dafür, dass keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer vorliegen, trägt die jeweils andere Partei.

21.5    Vertrauliche Informationen dürfen von den Parteien nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei offengelegt werden, es sei denn

(i)               dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnung erforderlich und die die Partei hat die jeweils anderen Partei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert; oder

(ii)             die vertraulichen Informationen werden den Beratern der jeweiligen Partei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und der Berater hat sich zuvor schriftlich gegenüber der jeweiligen Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

21.6    Die Parteien verpflichten sich, mit allen von ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern eine mit dieser Ziffer inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

21.7    Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten bis fünf Jahre nach Beendigung dieses Vertrags fort.

 

22         Datenschutz

22.1    Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

22.2    Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes iDOO von Ansprüchen Dritter frei.

22.3    Mit Vertragsschluss schließen iDOO und der Kunde die in dem Anhang zu diesen AGB enthaltene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

 

23         Schlussbestimmungen, anwendbares Recht

23.1    Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von iDOO als vereinbart.

23.2    Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

23.3    Erfüllungsort für die Leistungen aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von iDOO. iDOO wird jedoch nach eigenem Ermessen gestattet, die Arbeiten zur Leistungserbringung vollständig andernorts zu erbringen und nur die Leistungsergebnisse am Erfüllungsort zu übergeben.

23.4    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, eine E-Mail ist nicht ausreichend, es sei denn, dies wurde im Vertrag zu einem Anwendungsfall konkret abweichend geregelt.

23.5    Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nicht durchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall die unwirksame Bestimmung durch andere zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.

 

24         Kontaktdaten

Die Kontaktdaten iDOOs können unter https://idoo.global/de/impressum/ abgerufen werden.